Die Gesetzgebung ist hinsichtlich neuer Anforderungen an Unternehmen sehr aktiv. Das neue Datenschutzgesetz erfordert umfangreiche Vorbereitungen, wer mit Gütern handelt, wird seit Juli 2017 die Änderungen des Geldwäschegesetz prüfen und beurteilen, ob das eigene Unternehmen davon betroffen ist – um nur einige Bereiche zu nennen. Wichtig ist, die organisatorischen Voraussetzungen festzulegen, wer im Unternehmen für das Erkennen neuer gesetzlicher Anforderungen oder geänderter Rahmenbedingungen im Unternehmen selbst, zuständig ist und wie ein angemessenen Compliance-Managementsystem in den Unternehmensprozessen verankert werden kann.

Wir unterstützen Sie beim organisatorischen Aufbau und der Implementierung von Compliance-Managementsystemen und orientieren uns dabei an den Standards wie z.B. dem IDW PS 980.

(Der Beitrag spiegelt die Meinung des Verfassers wieder. Wir dürfen als Unternehmensberater keine Rechtsberatung durchführen und ziehen im Bedarfsfall ihre Rechtsanwälte oder Anwälte unseres Netzwerkes hinzu / Bildnachweis: iStock.com/ugurv).